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BGB Schweiz
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30 avril, 2021 par
BGB Schweiz
Vistawell AG/SA

Interview mit BGB-Schweiz - Christine Grämiger 

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VistaWell: Wer ist BGB Schweiz und seit wann besteht der Verband?

Christine Grämiger:  BGB Schweiz wurde am 15. September 2001 gegründet. Er entstand aus einer Fusion von drei Gymnastik-Verbänden. Durch den Zusammenschluss starteten wir gleich mit 850 Mitgliedern, heute sind es 1220. Der Name des Verbandes änderte sich von Berufsverband für Gymnastik und Bewegung auf Berufsverband für Gesundheit und Bewegung. Die Namensänderung hat mit der Entwicklung der Berufslaufbahn Bewegungs- und Gesundheitsförderung und den neuen eidg. Abschlüssen zu tun.

 

VW: Wie ist BGB Schweiz strukturiert? So wie wir mitbekommen haben, wurden die Strukturen vor noch nicht zu langer Zeit angepasst. Sie haben keine Geschäftsführerin oder Geschäftsführer mehr. Die Hierarchiestufen sind flach.

C.G: Grundsätzlich sind wir als Verband strukturiert, dh. es gilt das Vereinsrecht. Die meisten unserer Mitglieder sind natürliche Personen, viele davon sind selbständig tätig. Dann haben wir noch Passivmitglieder und Studierende bei uns. Bis Ende 2020 gehörten auch Ausbildungsinstitute zu den Mitgliedern. Die Ausbildungsinstitute sollen sich aber neu in einem eigenen Schulverband finden, der mit BGB Schweiz zusammenarbeitet und sich den Anliegen der Ausbildungsinstitute widmet. Unsere Branche durchläuft eine grosse Entwicklung, die Ausbildungslandschaft ändert sich von non-formal zu formal (staatlich anerkannt). Es wird weiterhin non-formale Ausbildungen geben wie z.B. Pilatestrainer- oder Rückentrainer-Spezialisierungen. Unsere Vision wäre, dass solche Spezialisierungen in 10 Jahren auf der staatlich anerkannten Grundausbildung aufbauen.  

Zu den flachen Hierarchiestufen: wir sind neu als selbstführende Organisation unterwegs. Oft wird dann gemeint, dass solche Organisationen keine Hierarchien kennen. Dies ist nicht ganz korrekt. Wir sind als sogenannte Teal-Organisation unterwegs, dh. wir haben verschiedene Teams, die möglichst selbständig entscheiden. Ist das Team und die zuständige Person in einem Thema nicht entscheidungsfindig, wird der Beratungsprozess eröffnet und anschliessend entschieden. Wir sind immer noch im Findungsprozess. Ich habe gedacht, das ist mit rund 15 Personen in Vorstand und Geschäftsstelle easy und kann problemlos umgesetzt werden. Dies ist es jedoch nicht. Ich musste lernen, dass es ein total anderes Denken benötigt, wenn man so zusammenarbeiten will. Unser Coach, wir liessen uns anfänglich begleiten, hat vorausgesagt, dass wir zwei Schritte nach vorne und einen Schritt zurück machen werden. In diesem Prozess befinden wir uns jetzt und es läuft genauso ab. Wir mussten auch feststellen, dass ein Verband Strukturen hat, die bleiben. Gemäss Vereinsrecht muss es ein Präsidium und einen Vorstand geben. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung als oberstes Organ verpflichtet. Diese Rahmenbedingungen bleiben, «Teal» hin oder her. Jetzt gilt es die neuen Ideen in unseren Verein einzubinden. Dies ist sehr spannend und herausfordernd.

 

VW: Können Sie trotzdem schon sagen, welche Vorteile diese Struktur hat?

C.G: Wir haben uns entschieden, diese Strukturanpassung vorzunehmen, weil die klassische Geschäftsführerposition immer in der Mitte zwischen Geschäftsstellen- und Vorstands-Team stand. Dies führte oft zu Konflikten. Der Vorstand hat beispielsweise eine Strategie festgelegt, der Geschäftsführerin in Auftrag gegeben und dann kamen vom operativen Team Fragen, warum sie nicht früher in diesen Prozess miteinbezogen wurden. Oft war auch nicht klar wer entscheidet. Der Vorteil durch die neue Struktur ist, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder mit ihren Ressorts viel stärker und direkter mit der Geschäftsstelle zusammenarbeiten.

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VW: Welches sind Ihre Hauptaufgaben als Präsidentin?

C.G: Als Präsidentin habe ich die Führungsfunktion von der Institution gesamthaft inne, Führung der Mitgliederversammlung, Organisation des Branchentages, Vertretung des BGB Schweiz in der OdA Bewegung und Gesundheit, Führen der Vorstandssitzungen und viel Austausch mit der Geschäftsstelle, um den Übergang zum Operativen zu gewährleisten. Da ich seit Gründung des BGB Schweiz mit dabei bin, werde ich auch viel vom Team „angezapft“, um als „Wissensträgerin“ zu raten oder zu helfen. Meine Aufgabe besteht nun darin, mein Wissen weiterzugeben, damit andere Personen dieses breite Knowhow aufbauen können.

VW: Heute ist per Zufall der Weltfrauentag - Aktuell ist auch immer die Frauenquote in der Öffentlichkeit ein Thema. Sie haben Ihre Funktion schon länger inne. Wie ich gehört habe, sind Sie vor allem in Ihre Funktionen hineingerutscht oder was mussten Sie noch dazu tun?

C.G:  Ja, ich bin hineingewachsen. Vom Vorstandsmitglied zur Vizepräsidentin und schlussendlich ins Präsidium. Mit dem Thema Frauenquote hatte ich nie Probleme, auch nicht mit dem Thema «werde ich von den Männern akzeptiert?». Einerseits ist unser Berufsfeld mit 97% Frauen-lastig. Andererseits half mir mein Naturell, ich bin eher taff unterwegs und kann mich auch in einer Männerdomäne behaupten. Dies hat mir sicher geholfen als es bei der Entwicklung der eidg. Abschlüsse darum ging, mit der Fitnessbranche zusammenzuarbeiten.

 

VW: Was geben Sie einer Frau, welche eine Führungsposition anstrebt mit auf den Weg?

C.G:  Sich sicher sein, dass der Wille da ist eine grosse Verantwortung und Führungsposition zu übernehmen und Zeit zu haben.  Eine Frau muss sich die Frage stellen, was läuft daneben? Hat sie Familie, oder ist sie noch berufstätig mit einem eigenen Bewegungsstudio? Es muss genügend Zeit und Raum vorhanden sein, um eine solche Funktion zu übernehmen. Sonst gelangt man schnell ans Limit.

VW: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied von BGB Schweiz zu werden?

C.G:  Durch die Statutenrevision haben wir eine klarere Mitgliederstruktur erarbeitet. Als Aktivmitglied habe ich die Möglichkeit als Bewegungsfachperson oder als Bewegungsunternehmung Mitglied zu werden. Wenn ich als Bewegungsfachperson Mitglied werden will, benötige ich eine Minimalausbildung im Berufsfeld Bewegungs- und Gesundheitsförderung. D.h. ich muss mind. 60 Stunden Bewegungsausbildung (48 Std Kontaktstunden und 12 Stunden Praktika) vorweisen. Dies entspricht in etwa einer J+S-Leiterausbildung oder einer Erwachsenensport-Leiterausbildung (esa).

VW: Und welche Vorteile habe ich als BGB-Mitglied?

 

C.G: Als Bewegungsfachperson habe ich eine sehr grosse Palette an Unterstützungstools. Beispielsweise die Abschlüsse als Pilatestrainer BGB, Rückentrainer BGB, Biokinematiktrainerin BGB oder Fachfrau BirthCare BGB. Als Mitglied kann ich verschiedene Aus- und Weiterbildungs- sowie Spezialisierungskurse besuchen. Auch bieten wir Hilfestellungen und Unterstützung bei der Suche nach Arbeit auf dem Markt an oder beraten beim Schritt in die Selbständigkeit. Dazu kommen Angebote, wie Berufshaftpflichtversicherung zum Spezialpreis, SUISA-Gebühren mit Rabatt sowie weitere Versicherungsangebote wie Taggeldversicherung oder Pensionskasse zu günstigen Konditionen. Unser grosses Aus- und Weiterbildungsprogramm wird immer wieder an die Trends und Bedürfnisse angepasst. Der alljährliche Branchentag bietet eine Plattform zum Austauschen und zur Netzwerkpflege. Bei den Studios, wir sprechen neu vermehrt von Bewegungsunternehmungen, besteht eine grosse Nachfrage für eine Mitgliedschaft. Die Krankenkassenanerkennung ist dabei ein grosses Thema, da bieten wir den selbstständig erwerbenden Unternehmen die Zertifizierungsstelle Fitness- Guide an, die wir selbst entwickelt haben.


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VW: Im Leitbild steht, das BGB Schweiz neue Arbeitsfelder erschliesst und neue Bewegungsprodukte mit Marketingtools entwickelt. Wo sehen Sie neue Arbeitsfelder oder Bewegungsprodukte in Zukunft?

C.G: Neue Arbeitsfelder sind auch von den Entwicklungen in der Branche abhängig. Wir haben ein staatlich anerkanntes Berufsfeld mit Namen Bewegungs- und Gesundheitsförderung erhalten. Integriert in die Ausbildungslaufbahn, von der Berufslehre bis zum eidg. Diplom ist die Lebensstilberatung und das Gesundheitscoaching. Bereits in der Berufslehre sind Themen wie gesunder Lebensstil, Stressmanagement, Schlafverbesserung und Tipps für eine gesunde Ernährung integriert. Dies ist eine großartige Berufsfelderweiterung mit Zukunft.
Weiter haben wir mit BGB BirthCare®, BGB SpineCare®, BGB Osteofitness® und BGB Biokinematik® Bewegungsprodukte entwickelt, die wir beim Amt für Geistiges Eigentum registrieren liessen. Solche Angebote gibt es schon länger. Wir haben jedoch festgestellt, dass die heutigen Studierenden diesem Thema zu wenig Beachtung schenken.

VW: Es ist bereits ein Jahr her, seit Corona unseren Alltag mitbestimmt. Wie haben Sie dieses Jahr erlebt? Welche Auswirkungen hatte oder hat dies auf BGB Schweiz und deren Mitglieder?
Welches waren die grössten Herausforderungen der neuen Situation?


C.G: Die Corona-Situation hatte starke Auswirkungen auf unseren Verband und unser Berufsfeld. Zurzeit sitzen wir im zweiten Lockdown. Unsere Mitglieder können nicht arbeiten, dies war schon beim ersten Lockdown eine grosse Herausforderung, vor allem auch auf der Geschäftsstelle. Wir kamen alle an die Grenzen, insbesondere von der Kommunikation her. Wir haben sehr viel bezüglich Krisenmanagement gelernt. Beim zweiten Lockdown waren wir dann eingespielt und wussten, wo wir die notwendigen Informationen abholen können. Wir erhalten inzwischen viele Rückmeldungen von Mitgliedern, dass sie leiden und kämpfen, dass ihr Betrieb gefährdet ist, einige Betriebe mussten bereits schliessen. Die Existenzsorge wird immer drückender.
Zu Beginn haben wir über unsere Organisation gesprochen. Gerade in einem Umbau, wo das Team in eine neue Form übergeht, ist es schwierig, sich nur noch via Zoom-Meetings zu treffen. Zudem kannst Du dich gar nicht mehr den anderen Themen widmen, weil ständig Krisenmanagement angesagt ist. Hier möchte ich meinem Team ein grosses Lob aussprechen, alle händeln diese grossen Herausforderungen sehr gut.

VW: Können Sie aus der aktuellen Situation auch etwas Positives mit auf den Weg in die Zukunft nehmen? Wenn ja, was?

C.G: Wir haben gelernt mit Zoom-Sitzungen umzugehen und wir sind teilweise hoch effizient unterwegs. Dies werden wir sicher mitnehmen. D.h. es muss nicht mehr jede Vorstandssitzung und jedes Team-Meeting physisch abgehalten werden. Das Homeoffice funktioniert und man kann in Zukunft sicher eher mal sagen - heute arbeite ich einen Tag konzentriert zuhause.
Den zweiten positiven Punkt sehe ich in einem Aufwind der Bewegungsbranche, sofern es uns nicht gesamtwirtschaftlich noch böse erwischt. Das Bewegungstraining wird verstärkt als etwas Essentielles im Leben wahrgenommen. Wenn dieser Baustein plötzlich wegfällt, weil mir das wöchentliche Training in der Gruppe verboten wird, so werden die negativen Auswirkungen direkt spürbar. Dies zeigen die Rückmeldungen der Kunden, z.B. Schmerzen tauchen wieder auf, sie verlieren an Muskelkraft und Koordination, ältere Personen können teilweise nicht mehr aufstehen oder nicht mehr Treppen laufen, weil ihnen das regelmässige Training fehlt. Dies sind lebenswichtige Bausteine. Ich hoffe, dass diese Erkenntnisse fruchten.

VW: Heisst dies, Sie machen eine Studie, welche Auswirkungen die aktuelle Situation mit der Schliessung von Bewegungsunternehmen auf die Gesundheit hatte?

C.G:  Ja, eine Studie zusammen mit unserem Partnerverband, dem SFVG, ist am laufen. Es wird eine Kundenumfrage gemacht. Weiter sind wir stetig mit dem BAG und dem BASPO in Kontakt und haben versucht darauf einzuwirken, dass der Lockdown für Gesundheits- und Bewegungscenter weniger restriktiv ist oder früher wieder aufgehoben wird. Dies hatte leider bis jetzt keine Wirkung. Wir sind auch sehr stark in den Medien aktiv. Wir bleiben da dran. Unser Ziel wäre es, dass die Bewegungsbranche als systemrelevant und im Bereich Gesundheit eingestuft wird. Zurzeit ist dies nicht der Fall, wir laufen unter „Freizeitbeschäftigung“.

 

VW: Was wünschen Sie sich für BGB Schweiz, Ihre Mitglieder und den Bewegungssektor in der Schweiz?

C.G:  Mein Hauptwunsch ist, dass sich BGB Schweiz, alles was er sich im letzten Strategiepapier auf die Fahne geschrieben hat, auch verwirklichen kann. Wir haben die Unterstützung unsere Mitglieder zum Hauptthema gemacht und die Mitgliedervorteile ausgebaut. Nun möchten wir in die zwei anderen Sprachregionen (Westschweiz und Tessin) expandieren, was eine nicht zu unterschätzende Herausforderung ist. So kann BGB Schweiz wachsen und erhält in der gesamten Schweiz mehr Gewicht.

VW: Was wünschen Sie sich von Partnerschaften wie beispielsweise mit Vistawell? Was ist Ihnen an einer Partnerschaft wichtig?

C.G:  Da wünsche ich mir, dass diese fruchtbar weiterlaufen. Die Partnerschaften gehören zu unseren Highlights. Unser Netzwerk ist toll und funktioniert teilweise seit Jahren oder z.B. mit Vistawell sogar schon Jahrzehnte. Wir können auch immer wieder neue Partner gewinnen.

 

Herzlichen Dank für das Interview und wir wünschen Ihnen und BGB Schweiz alles Gute und viel Erfolg. Es stehen einige spannende Herausforderung an. Christine Grämiger bedankt sich herzlich bei Vistawell für die jahrelange gute Zusammenarbeit und hofft, dass sie sich stetig weiterentwickeln wird. 

 Vistawell AG

BGB Schweiz
Vistawell AG/SA 30 avril, 2021
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